Trend Fondspolice: Was Sie wissen müssen
Versicherungen setzen wieder zunehmend auf die Fondspolice und propagieren deren Vorteile.
Vorteile sind auch zweifellos vorhanden, wie z. B.:
- Keine Abgeltungssteuer während der Haltedauer
- Fondswechsel ohne anfallende Steuer auf Kursgewinne möglich
- Erben können das Vermögen einer Fondspolice „abgeltungssteuerfrei“ erben
- Nach 12 Jahren Laufzeit und Endalter > 62 müssen nur die Hälfte der Erträge versteuert werden (Halbeinkünfteverfahren)
Die großen Schwächen liegen ganz woanders. So sind die meisten Fondspolicen viel zu teuer.
Die Kosten fallen dann doppelt an, nämlich gegenüber der Versicherung und auf der Ebene der Fonds. Hinzu kommt, dass die meisten Versicherungen nur teure, aktive Fonds im Angebot haben und eben keine kostengünstige ETF.
Anteil ETF in Versicherungspolicen (Quelle: Fondsprofessionell Magazin)
Ein weiterer gravierender Nachteil: Ablaufmanagement
Oft werden die Fonds zu Beginn der Laufzeit von der Versicherungsgesellschaft mehr oder weniger vorgegeben. Natürlich könnte der Anleger hier auch selbst eine Auswahl aus den angebotenen Fonds treffen. Die meisten tun dies aber nicht, da womöglich die entsprechende Sachkenntnis fehlt.
Startet man nun aufgrund des längeren Anlagehorizonts mit ausschließlich Aktienfonds, mag dies für den Beginn der Laufzeit akzeptabel sein. Geht es aber um das Ablaufmanagement ist dies fatal. Um dieses Ablaufmanagement kümmert sich in der Praxis nämlich meist niemand.
Nehmen wir an, Sie haben trotz hoher Kosten im Laufe der Zeit eine akzeptable Rendite eingefahren. Nun kommt es kurz vor Auszahlung zu einem Börsencrash, ähnlich wie in der Finanzkrise.
Sie könnten die Hälfte Ihres Vermögens dadurch verlieren. Eine Fondspolice garantiert in aller Regel keinerlei Mindestauszahlungen. Sie fallen also schlimmstenfalls ins „bodenlose“.
Ausgezahlt wird lediglich der aktuelle Gegenwert der Fonds. Dieser könnte nach einem Crash gut und gerne halbiert sein.
Jetzt besprechen wir eine weiter Besonderheit, die sehr viele nicht auf dem Schirm haben:
Die Fonds in der Versicherung, die Sie besparen, gehören zunächst der Versicherung! Sämtliche Fondsanteile liegen im Depot, welches auf den Namen der Versicherung läuft. Sie sind nicht der unmittelbare Eigentümer.
Ich glaube viele wissen dies nicht.
Die Fondsanteile werden Ihnen als Versicherungsnehmer nur zugeordnet. Die Anteile selber liegen im Depot auf den Namen des Versicherers.
Wenn die Versicherung nun pleite geht (und dies ist gerade im aktuellen Umfeld ein denkbares Szenario), dann entfallen zunächst alle vertraglichen Vereinbarung mit der Versicherung. (§316 VAG)
Der Versicherungsnehmer hat nun aber einen Anspruch auf einen Anteil des Sicherungsvermögens.
Immerhin: Hier haben die Forderungen der Versicherungsnehmer Vorrang, vor Forderungen übriger Insolvenzgläubiger.
Die von der Versicherungsgesellschaft erworbenen Fondsanteile sind Teil des Sicherungsvermögens auf die nun der Versicherungsnehmer einen Anspruch hat.
Auf diesem Wege kann sich nun der Versicherungsnehmer einer Fondspolice, die ihm zustehenden Anteile übertragen/auszahlen lassen.
Sie können sich aber sicherlich vorstellen, dass dies nicht von heute auf morgen passieren wird. Viel mehr dürfte die Abwicklung sich über Wochen hinziehen. Ein Ärger, den der direkte Fondsinvestor nicht hat.
Generell stehen auch hier den propagierten Vorteile auch einige Nachteile gegenüber. Der Anleger selbst muss am Ende eine bewusste Entscheidung treffen. Dies aber stets unter Abwägung aller Facetten.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen hierbei etwas behilflich sein.