Ab 2015 wird der sogenannte Garantiezins von 1,75% auf 1,25% fallen. Das ist weniger dramatisch, da die wirkliche Rendite damit nichts zu tun hat.
Ihre Beiträge kommen ohnehin nicht zu 100% im Sparkapital an, sondern werden regelmäßig um die anfallenden Kosten reduziert. Wie genau hier kalkuliert und verrechnet wird, das ist nur schwer zu kontrollieren. Für mich ist dies Intransparenz pur! Das ist allerdings noch nichts Neues! So waren die Versicherungen schon immer.
Neu ist die Tatsache, dass alle Inhaber einer Kapitallebensversicherung ab sofort große Teile Ihres angesparten Kapitals verlieren werden aufgrund einer Regelung, die rückwirkend ab 2014 gilt. So verlieren alle Versicherungsnehmer ihre vertraglich zugesicherten Anteile an den stillen Reserven.
Die zum Ablaufzeitpunkt aufgelaufenen Erträge der Kapitalanlagen werden also nicht mehr an den Kunden zur Hälfte ausgeschüttet, sondern bleiben komplett beim Versicherer. Dies kommt einem Raubüberfall gleich, denn dieses Vermögen war Ihnen zugesichert worden! Deutsche Gerichte haben dies so jüngst entschieden.
Zur Erklärung:
Die Versicherungen sehen sich gezwungen an dieses Kapital zu gehen, da es sonst knapp wird die zugesicherten Garantiezinsen auszuzahlen. Das ist ungefähr so, als wenn die Bank einen Sparbrief über 5 Jahre mit 2% Zins verkauft. Nach 3 Jahren wird das zu teuer, und die Bank reduziert einfach den vereinbarten Zins auf 1%. Für die Fehlkalkulationen vergangener Jahre müssen nun also alle Versicherten bluten! Unglaublich, dass dies einfach so hingenommen wird.
Als wir bereits in einem Niedrigzinsumfeld waren (2012/2013) wurden noch mit großem Verkaufsdruck Einmalbeitrags-Versicherungen verkauft. Nun ist klar, wer für die versprochenen Zusagen zahlen muss. Gerade die kurzfristig orientierten Anleger, denen es nur um Rendite geht, wurden damals gelockt! Die Provisionseinnahmen dafür hat man gerne kassiert und auch die kurzfristigen Vertriebsziele wurden so eingefahren.
Nun wälzt man die Folgekosten auf die Versichertengemeinschaft ab!
Es geht hier um Tausende von Euro pro Vertrag! Prüfen ist jetzt Pflicht! Vielleicht lässt sich dieser Vorgang verhindern, wenn Sie dieses Jahr noch kündigen. Dies muss aber von Fall zu Fall individuell entschieden werden.
Entscheidend ist:
Wenn die Versicherung die Beteiligung an den stillen Reserven für das laufende Jahr bereits schriftlich zugesagt hat (dies ist relativ oft der Fall), dann kann man Ihnen diesen Betrag im Jahre 2014 nicht mehr streichen. Erst 2015 würde diese Summe dann „enteignet“ werden. Auf dieser Grundlage kann man dann eine Entscheidung treffen.
Foto von: rpongsaj