Achtung! Die Bezeichnung "Honorarberater" ist erst mal nicht geschützt. Es kommt auf die Details an!
Es gibt zwei Arten von echten (!) Honorarberatern im Finanzwesen:
Finanzanlagen Honorarberater nach §34h GewO oder §93 WpHG
Der Honorarberater für Versicherungsverträge nennt sich:
Versicherungsberater nach §34d Abs. 2 GewO
Ein offizieller Honorarberater bzw. Versicherungsberater darf keine Provisionen kassieren. Die Bezahlung erfolgt einzig und allein über die Bezahlung durch den Kunden. Dadurch werden Interessenskonflikte vermieden, die entstehen, wenn der Berater vom Produkt bezahlt wird.
Die bezahlten Gebühren übers Produkt fallen meist weniger auf, da versteckt. Die transparente Honorarabrechnung ist meist für Sie unterm Strich wesentlich günstiger.
Honorarberater sind also wirklich unabhängig.
Nur ein Honorarberater darf sich "unabhängig" nennen. So hat der Verbraucherzentrale Bundesverband kürzlich sogar Versicherungs- und Finanzanlagenvermittler erfolgreich verklagt (Quelle).