Nominiert werden können bekannte (berühmte) Persönlichkeiten oder Institutionen (Vereine, Firmen, ...), die Name und Image für unseriöse, zweifelhafte oder dubiose Investments oder Glücksspiele werben und damit ein schlechtes Vorbild für die Gesellschaft darstellen.
Nominierungen werden intern geprüft und ggfs. zur Abstimmung gestellt.